Verraten und verkauft — der Schultrojaner
Markus Beckedahl schreibt in seinem Blog[?] Netzpolitik.org von einer Ungeheuerlichkeit im Rahmenvertrag zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen, der auf seiner Website heruntergeladen werden kann. Dort findet sich folgender Abschnitt:
Die Verlage stellen den [..] Schulträgern [..] eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken [..] darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt.
Wie bitte was? Da soll privaten Unternehmen das Recht eingeräumt werden, 1 % aller Schulrechner vollständig zu durchschnüffeln? Erstens gibt es für die Kultusminister keinerlei Veranlassung, einer solchen Maßnahme zuzustimmen und zweitens weiß jeder mit IT-Kenntnissen, dass eine Software, die das kann, kaum kontrolliert werden kann. Sie kann leicht Daten ausspähen, die nichts mit Plagiaten zu tun haben, oder die sogar den privaten Kernbereich von Schülern und Lehreren betreffen.
Verantwortlich für diesen Schildbürgerstreich sind die Kultusminister der Länder, die offenbar überhaupt nicht begriffen haben, was sie da verhandelt und unterschrieben haben. Seit Januar ist das Abkommen in Kraft, ab dem zweiten Schulhalbjahr 2011/12 sollen die Schultrojaner installiert werden.
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