Verhältnismäßigkeit à la Deutschland
Heute mittag hat die Polizei sämtliche Server der deutschen Piratenpartei beschlagnahmt, Web, Wiki, Jabber, alles. Wer jetzt vermutet, dass es bei einem so massiven Eingriff in die Arbeit einer demokratischen Partei um kapitale Straftaten durch Parteimitglieder gehen muss, liegt falsch. Eine Anfrage der französischen Polizei, die Gerüchten zufolge gegen Teilnehmer einer Anonymous-DDOS-Aktion ermittelt, genügte, wie der Vorstand der Piraten inzwischen verlautbaren ließ.
Offenbar geht es um Informationen auf dem PiratenPad, einer Art virtueller Tafel, auf mehrere User kollaborativ an einem Text arbeiten können. Meines Wissens nach speichert das PiratenPad aber keine IP-Adressen, so dass hier keinerlei neue Erkenntnisse in den Ermittlungen zu erwarten sind.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier die Verhätnismäßigkeitsgrundsatz verletzt wurde. Ist es vorstellbar, dass etwa die komplette IT-Infrastruktur der CDU oder der Deutschen Bank aufgrund eines Rechtshilfeersuchens bei einem weniger schweren Delikt konfisziert wird? Wohl kaum.
[Update] Der Rechtsanwalt Udo Vetter beleuchtet in seinem Blogeintrag Ein Akt der deutschen Behörden einige juristische Einzelheiten und meldet ebenfalls Zweifel an der Verhältnis- und Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme an.
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